Covid-19: Schutzmassnahmen
Der Bundesrat hat Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen. Diese beinhalten gesetzliche Vorgaben wie Verbote sowie Hygiene- und Verhaltensregeln. Damit wird die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und die Verbreitung des neuen Coronavirus weiter eingedämmt.
So schützen wir Sie und unsere Mitarbeitenden
Die seit Sommer 2020 gültigen und mit dem öffentlichen Verkehr abgestimmten Schutzkonzept-Vorgaben gelten nach wie vor (Abstände, Hygiene, Maskenpflicht). Auf den Winter hin und unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage haben die Bergbahnen Wildhaus ihre Schutzkonzept-Grundlage laufend aktualisiert. Die Schutzmaskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) gilt somit nicht nur in den geschlossenen Seilbahnkabinen, sondern neu auch auf den offenen Bahnen (Sesselbahnen, Schlepplifte). Auch in den Anstehbereichen (sowohl im Freien wie in Gebäuden), sowie in allen gastronomischen Einrichtungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch.
Die wichtigsten Punkte betreffend Bahnbetrieb und Gastronomie:
- Die Schutzmassnahmen richten sich nach den jeweiligen aktuellen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des öffentlichen Verkehrs (öV), den kantonalen Behörden, des Kantonsarztes, der Gemeinde und den branchenspezifischen Empfehlungen von Seilbahnen Schweiz und Gastrosuisse
- Wir setzen auf Eigenverantwortung und Respekt der Gäste und unserer Mitarbeitenden
- In den Zutrittsbereichen der Bahnanlagen und Gastronomie wird mittels Hinweisschilder über die aktuellen Abstands- und Maskenpflicht informiert
- Es bestehen keine Kapazitätsbegrenzungen auf den Anlagen
- Auf allen Seilbahnanlagen besteht schweizweit Maskenpflicht
- Es stehen ausreichend Desinfektionsspender zur Verfügung
- Unsere Mitarbeiter sind informiert, geschult und setzen die Massnahmen um
- Die Berggasthäuser bleiben bis auf weiteres geschlossen. Es besteht ein Take-Away-Angebot.