Verbindliche Maskenpflicht
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass das Tragen einer Maske Pflicht ist. Falls Sie nicht schon im Besitz einer Maske sind, erhalten Sie an der Kasse unseren Schlauchschal «Top of Kids» mit integrierter Schutzmaske zum Auswechseln (CHF 10.00 pro Stk.). Das Modell ist in zwei Grössen erhältlich. Für Kinder bis 12 Jahre eignet sich der Wildhauser Schlauchschal, der CHF 3.00 kostet.
Maskenpflicht auf der Bahnfahrt
Die Maskenpflicht gilt auch für die Bahnfahrt auf allen Transportanlagen. Diese kommt ebenfalls zur Anwendung, wenn ein Sessel nur mit Mitgliedern aus der gleichen Familie besetzt ist. Es ist zudem vorgeschrieben, dass die Maske bis nach dem Verlassen der Ausstiegsbereiche getragen werden. Das freie Gelände und die Pisten sind von dieser Pflicht unter Einhaltung der geforderten Abstände davon ausgenommen.
Kontrolle der Einhaltung
Unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren und gegebenenfalls auch durchzusetzen. Behelfslösungen wie Winterschals und dergleichen werden nicht akzeptiert. Die Maske muss Mund und Nase vollständig bedecken. Für Kinder bis 12 Jahre besteht keine Maskenpflicht. Maskenverweigerer werden von den Bergbahnen Wildhaus nicht transportiert.
Wir danken unseren Gästen für die korrekte Einhaltung der Schutzkonzepte.